Rehabilitationssport ist ein Mittel zur Regeneration, Stärkung von Kraft und Ausdauer für chronisch kranke Menschen und Menschen nach einer REHA oder krankengymnastischen / physiotherapeutischen Behandlung. Für die Teilnahme an diesem Kurs ist eine ärztliche Verordnung die von der Krankenkasse bewilligt ist, notwendig.
Sie leiden unter Rückenschmerzen? Übergewicht? Osteoporose? Arthrose? Sie haben Probleme mit Knie, Hüfte oder Schulter? Sie leiden unter Inkontinenz? Dann nutzen Sie jetzt Ihre Möglichkeiten und entscheiden Sie sich, aktiv etwas für Ihre Gesundheit zu tun. Es lohnt sich. Und es ist ganz einfach. Der Rehasport im orthofit wird durch ausgebildete Trainer und Physiotherapeuten durchgeführt.
Rehasport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i. d. R. 50 Übungseinheiten! Kostenübernahme durch die Krankenkassen.
Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training wird von den Krankenkassen als ergänzende Leistung übernommen. Die Verordnung muss vom Kostenträger, i. d. R. ist das Ihre ges. Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.