Holen Sie sich die Betriebliche Gesundheitsförderung auch in Ihr Unternehmen
Die Gesundheitsförderung beinhaltet:
Vorteile für Ihre Mitarbeiter
Vorteile für Ihr Unternehmen
Die Kosten können über das Präventionsgesetz §20b oder über das Einkommensteuergesetz §3 Nr.34 lohnsteuerbefreit abgerechnet werden.
§ 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG):
„Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsri¬siken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtet¬heit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetbuch genügen, soweit sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.“
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