Mit Gesundheitssport Steuern sparen

Holen Sie sich die Betriebliche Gesundheitsförderung auch in Ihr Unternehmen

Die Gesundheitsförderung beinhaltet:

  • Kick-off: Gesundheitstag im Unternehmen
  • Nutzung aller Studios, Massage, Sauna, Getränke, Kurse u.v.m.
  • Weitere Maßnahmen vor Ort möglich z.B. : nach Wahl Rückenschule am Arbeitsplatz oder physiotherapeutische Beratung / Behandlung

Vorteile für Ihre Mitarbeiter

  • Verbesserung des Gesundheitszustandes
  • Verbesserung der Lebensqualität
  • Konzentrationssteigerung
  • Erhöhung der Arbeitszufriedenheit
  • Kommunikation
  • Produktivität
  • Zugehörigkeit
  • Weniger Belastung

Vorteile für Ihr Unternehmen

  • Senkung von krankheitsbedingten Fehlzeiten und Kosten
  • Vorsorge für Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter
  • Mitarbeiterbindung
  • Besseres Betriebsklima
  • Motivationssteigerung der Mitarbeiter
  • Imageaufwertung

Die Kosten können über das Präventionsgesetz §20b oder über das Einkommensteuergesetz §3 Nr.34 lohnsteuerbefreit abgerechnet werden. 

§ 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG): 
„Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsri¬siken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtet¬heit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetbuch genügen, soweit sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.“ 

Sollten Sie noch Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an!

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